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Nachhaltigkeit

EU Offenlegungsverordnung

July 23, 2021

Seit dem 10. März 2021 gilt die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Angaben (Sustainable Finance Disclosure Regulation “SFDR”) für den europäischen Finanzdienstleistungssektor.

Die Verordnung ist Teil des Aktionsplans der EU-Kommission zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum und legt Nachhaltigkeits-Offenlegungspflichten für Hersteller von Finanzprodukten und Finanzberater gegenüber Endanlegern fest. Ziel der SFDR ist eine höhere Transparenz der Nachhaltigkeit auf den Finanzmärkten und eine bessere Vergleichbarkeit von Finanzprodukten in Bezug auf damit verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken und Auswirkungen für Investoren.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die beiden Hauptbestandteile der SFDR sind Angaben zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozesse und die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Damit werden sowohl der Einfluss von Risiken aus Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert von Investitionen als auch die möglichen negativen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren unabhängig vom Wert der Investitionen in der Verordnung erfasst.

 

 

 

 

Die folgenden Angaben auf Unternehmensebene gelten für die Tätigkeit der Prime Capital AG als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der SFDR, d. h. für die Prime Capital AG in ihrer Rolle als Portfoliomanager und die Prime AIFM Lux S.A. in ihrer Rolle als Verwalter alternativer Investmentfonds. Sie gilt nicht in Fällen, in denen die Portfoliomanagementfunktion an einen externen Dritten ausgelagert wurde.

» Alle unternehmensbezogenen Offenlegungspflichten

Artikel 3: Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Artikel 3 der SFDR verlangt von den Finanzmarktteilnehmern, auf ihrer Website Informationen über ihre Strategien zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungsprozessen offenzulegen.

Nachhaltigkeitsrisiko im Sinne der SFDR bedeutet ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Das Nachhaltigkeitsrisiko kann entweder eine eigene Risikokategorie darstellen oder eine verstärkende Wirkung auf andere Risikokategorien haben, wie z. B. Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko oder operationelles Risiko. Um stabile und nachhaltige Produkte für seine Investoren aufzubauen, integriert Prime Capital diese Faktoren im Investmentprozess.

Prime Capital ist geschäftsfeldübergreifend tätig und setzt verschiedene, auf die jeweiligen Anlageklassen zugeschnittene Investmentansätze ein. Um Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen adäquat zu identifizieren und in die Anlageentscheidungen einzubeziehen, werden verschiedene Ansätze flexibel für unterschiedliche Anlageklassen, Produkttypen und Investitionsmöglichkeiten eingesetzt. Diese umfassen Screening-, Integrations-, Engagement- und thematische Ansätze und können separat oder kombiniert eingesetzt werden. Obwohl Nachhaltigkeitsrisiken generell in den Due-Diligence-Prozess von Prime Capital einbezogen werden, kann der Grad der Berücksichtigung dieser Faktoren von Produkt zu Produkt variieren, je nach Anlagemöglichkeiten, Marktentwicklungen und Präferenzen der Investoren.

Weitere Informationen über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken finden Sie in der Responsible Investment Policy von Prime Capital.

» Responsible Investment Policy

Artikel 4: Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Artikel 4 der SFDR verlangt von Finanzmarktteilnehmern, auf ihrer Website Informationen darüber zu veröffentlichen, ob sie wesentliche negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen oder nicht.

Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der SFDR sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Der finale Entwurf der Regulatory Technical Standards (“RTS”) zur SFDR enthält eine Reihe von verpflichtenden und freiwilligen Nachhaltigkeitsindikatoren, über die in einer jährlichen Principle Adverse Impact Erklärung (Anhang I der RTS) zu berichten ist. Die RTS werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Keine Berücksichtung von wesentlichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Prime Capital ist sich der Wichtigkeit bewusst, wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen um als wertorientierter Vermögensverwalter für seine Kunden aufzutreten. Derzeit arbeitet Prime Capital an einem robusten Rahmenwerk zur Identifizierung und Überwachung der wichtigsten negativen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Der anfängliche Fokus dieser Bemühungen liegt auf Finanzprodukten mit nachhaltigen Anlagestrategien.

Die Fähigkeit, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zu bestimmen, zu messen und zu überwachen, hängt jedoch in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Qualität der entsprechenden Marktdaten ab. Prime Capital verfügt über eine vielfältige Produktpalette und ist in einer Vielzahl von Anlageklassen tätig. Da die relevanten Daten noch nicht in all diesen Anlageklassen in ausreichendem Umfang oder in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen, hat Prime Capital beschlossen, die aggregierten negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Unternehmensebene, gemäß der Definition in der SFDR und den RTS zur SFDR zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu berücksichtigen.

Prime Capital wird die Datenlage regelmäßig überprüfen und auf dieser Grundlage entscheiden, wesentliche negative Auswirkungen von zusätzlichen Produkten und Anlageklassen in Betracht zu ziehen, wenn sich die Datenqualität verbessert und sie in diesen Anlageklassen leichter verfügbar werden. Ebenso wird Prime Capital die Finalisierung der RTS, die voraussichtlich im Jahr 2023 in Kraft treten werden, überwachen und seine Entscheidung entsprechend überprüfen.

Artikel 5: Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Artikel 5 der SFDR verlangt von Finanzmarktteilnehmern in ihrer Vergütungsrichtlinie Informationen darüber aufzunehmen, wie diese Richtlinie mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken vereinbar ist.

Die Prime Capital Gruppe hat ein Compensation Committee implementiert, welches gruppenweit für die
Ausgestaltung des Vergütungssystems verantwortlich ist. Das Vergütungssystem steht im Einklang mit den strategischen Zielen.

Die Vergütung der Mitarbeiter und Vorstände steht in einem angemessenen Verhältnis zu deren Aufgaben und Leistungen und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft. Die Vergütungssysteme sind so ausgerichtet, dass negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) vermieden werden und die Vergütungssysteme nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten und des für die Risikosteuerung zuständigen Mitglieds der Geschäftsleitung zuwiderlaufen.

Alle Mitarbeiter und Vorstände erhalten ein festes Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilen zum Monatsende ausgezahlt wird. Die Gesellschaft bzw. der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die Höhe der gezahlten Festvergütung angemessen ist.

Neben der Festvergütung ist die variable Vergütung ein Bestandteil der Gesamtvergütung. Die Erfolgs- und Risikomessung hat unter Berücksichtigung quantitativer und/oder qualitativer Kennzahlen zu erfolgen. Generell ist die Gewährung bzw. die Höhe einer variablen Vergütung abhängig von:

    • dem Geschäftserfolg der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr
    • der Bewertung des Erfolgs der Abteilung sowie
    • der Bewertung der individuellen Leistung des Mitarbeiters bzw. Vorstandes.

Die Risiko- und Performance-Messung erfolgt grundsätzlich für die Mitarbeiter durch die Abteilungsleiter, für die Abteilungsleiter durch das Compensation Committee und für die Mitglieder des Compensation Committees und des Vorstands durch den Aufsichtsrat.

Im Rahmen der Risiko- und Performance-Messung werden neben quantitativen und qualitativen Kriterien auch ESG-Kriterien berücksichtigt. Der Fokus liegt derzeit noch auf beispielsweise Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit bzw. Compliance. Zukünftig sollen ökologische Kriterien verstärkt Anwendung finden.

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